Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertrags- und Geschäftsbedingungen von COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von diesem Vertrags- und Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG nur an, wenn ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmt; Stillschweigen gilt nicht als Einverständnis.
1.2 Diese Vertrags- und Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsinhalt
2.1 Das Vertragsverhältnis gilt als Zustandekommen mit Eingang des Auftrages des Kunden bei COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG und schriftlicher Bestätigung durch COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG oder unmittelbar faktisch durch Ausführung der Lieferung.
2.2 Das Vertragsverhältnis wird durch den Kundenauftrag abschließend bestimmt und begrenzt; Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
2.3 Für die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem zustande gekommenen Vertrag durch den Kunden bedarf es der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG.
2.4 Alle Angebote erfolgen freibleibend, falls nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
3. Zahlungs- und Lieferbedingungen
3.1 Die Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Aufrechnungen oder die Ausübung von Rückbehaltungsrechten sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen zulässig. Bei Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers oder bei einer sonstigen Gefährdung des Zahlungsanspruchs ist COLUCCI – PIZZA UND MEHR, auch nach vorheriger Bestätigung des Auftrags, berechtigt, nach eigenem Ermessen die Sicherstellung oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages zu verlangen. Außerdem können von COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG in solchen Fällen sämtliche offene Forderungen sofort zahlbar gestellt werden. Unter Verschlechterung der Vermögenslage versteht COLUCCI PIZZA UND MEHR & Co.KG außer der Ankündigung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens insbesondere auch Zielüberschreitungen bei anderen Forderungen.
3.2 Vereinbarte Lieferfristen gelten als ca. im Rahmen zumutbarer Toleranzen.
3.3 Der Vertragspartner übernimmt die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten.
4. Preise und Fälligkeit
4.1 Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; sie gelten frei Haus, einschließlich Verpackung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste – Änderungen vorbehalten. Rechnungen sind nach Vereinbarung fällig und spesenfrei zu zahlen. Bei gewährtem Bankeinzug sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
5. Annahmeverzug
5.1 Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, kann COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG nach Ablauf einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen.
6. Gefahrenübergang
6.1 Die Gefahr geht über bei Anlieferung durch COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG oder durch von COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG beauftragte Speditionen mit der Übergabe am Bestimmungsort oder bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge, wenn die Ware den Laderaum bzw. die Laderampe von COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG verlassen hat.
7. Rücktrittsvorbehalt
7.1 COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG sind zum Rücktritt berechtigt oder die Lieferung angemessen hinauszuschieben, wenn unvermeidbare Behinderungen bei der Rohwarenbeschaffung sowie Ereignisse von höherer Gewalt (z.B. eine nicht ausreichende Ernte, Transportschwierigkeiten, behördliche Verfügungen, Streiks, Aussperrungen, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Energiemangel, Verkehrsstörungen) eingetreten und diese nicht nur vorübergehend sind. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7.2 COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG sind berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen, insbesondere wenn vorangegangene Rechnungen nicht fristgerecht bezahlt werden, oder ein Konkurs oder Vergleichsverfahren beantragt wird.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB macht COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG für alle gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, geltend. COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
8.2 Der Kunde darf über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verfügen, solange er nicht mit der Zahlung in Verzug ist.
9. Gewährleistung
9.1 Unmittelbar nach Empfang hat der Kunde die Lieferung zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu rügen (§ 377 HGB); Sichtbare Mängel und Mengenabweichungen müssen vom Frachtführer sofort bei Warenannahme schriftlich bestätigt werden. Die Ware ist bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Bei berechtigten Beanstandungen kann der Kunde die Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Mängelansprüche verjähren nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nach erfolgter Ablieferung der von COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG gelieferten Ware beim Kunden.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Homburg/Saar. Alle Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und COLUCCI PIZZA UND MEHR GmbH & Co.KG unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.